AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MediaLoge Film- und Fotostudio Leipzig

Angebote und Leistungen der Frauke Flohr und Karsten Bieling GbR „Die MediaLoge“ (im Folgenden MediaLoge) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer Bestätigung in Textform.

Die in der AGB aufgeführten Produkte (Fotos, Filme, Layouts, Muster, Collagen) der MediaLoge sind alle von der MediaLoge hergestellten Filme, Fotos, Fotobücher, Layouts und Printmedien, gleich, in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, digitale Bilddaten, Papierbilder, Filme, Videos, Bänder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Layoutvorlagen, Dateien, Skizzen, Storybooks, Textentwürfe, Texte).

Die MediaLoge erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

§1 Vertragsabschluss

Gilt für Eventfilme, Hochzeitsfilme, Imagefilme, Imagefotos, Hochzeitsfotos, Eventfotos, Produktfotos, Fotos und Filme on Location:

Jede schriftliche, telefonische oder online in Textform gestellte Anfrage stellt ein unverbindliches Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Die Buchung einer Dienstleistung der MediaLoge und somit der Vertrag kommt jedoch erst durch die beiderseitige Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Diese wird online übersandt oder bei einer Besprechung vorgelegt und ist vom Auftraggeber unterzeichnet zu retournieren. Die Angebote auf www.medialoge.de und www.ganz-in-weiss.net sind unverbindlich. Angebote, Inhalte und / oder Preise der MediaLoge dürfen nicht an Dritte weiter gegeben oder zweckentfremdet werden. Die Angebote sind Eigentum der MediaLoge.

Gilt für: Fotoshooting im Fotostudio, Workshops und Fotokurse

Sollte ein gebuchter Termin (ganz gleich über welches Medium er gebucht wurde) nicht wahrgenommen werden können, muss gegenüber der MediaLoge abgesagt werden. Die Absage hat in Textform zu erfolgen. Die Erstattung der geleisteten Anzahlung/Grundgebühr wird dem Kunden gegen Vorlage des Kassenbons oder Vorlage der Online-Bestätigung bar im Studio ausgezahlt oder über die Zentrale via Überweisung auf sein Konto erstattet. Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt, besteht kein Recht auf die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung bzw. Grundgebühr. Wird der Termin ohne Absage nicht eingehalten, behält sich Die MediaLoge vor, dem Kunden die Grundgebühr als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Die Fristen für die Absage an Fotokursen finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen für Fotokurse.

Wird ein Termin für ein Fotoshooting oder für einen Fotokurs nach vereinbartem Termin ohne Absage durch den Kunden nicht eingehalten, verfällt auch der jeweilige Gutschein, der für diesen Termin eingelöst werden sollte.

Nach Anfertigung eines oder mehrerer Fotos im Fotostudio und Auswahl des Kunden von einem oder mehrerer Fotos stellt einen Auftrag / Vertrag dar, auch wenn der Kunde keinen schriftlichen Auftrag gegeben hat. Dies gilt für jegliche Art von Studiofotografie bzw. nach Vereinbarung betrifft dies auch Fotoshootings on Location bzw. Homeshootings, sobald der Fotograf Aufnahmen gemacht und bearbeitet hat. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht mehr möglich. Der vereinbarte Preis für die Dienstleistung ist am Tag des Fotoshootings in voller Höhe zu leisten. Fotos werden nicht bearbeitet und nicht ausgehändigt, wenn der Betrag nicht in voller Höhe bezahlt wurde.

§2 Gewährleistung

Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich die MediaLoge zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt schriftlich reklamiert und an die MediaLoge zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Ausgenommen hiervon sind Reklamationen bezüglich der Lieferung von USB-Sticks, CDs und / oder DVDs sowie Blu-ray Disc, welche teilweise auf bestimmten Geräten (ältere Player) auf Grund des Endgerätes nicht abgespielt werden können. Hierfür übernimmt die MediaLoge keine Garantie und Haftung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind künstlerische Inhalte der Filme, Fotos und Layouts. Reklamationen an der künstlerischen Gestaltung stellen keinen Mangel dar.

§3 Haftungsbeschränkungen

Wir liefern unsere Filme auf Marken-Blu-ray Discs und unsere Fotos auf Marken-Sticks, -CDs bzw. DVDs aus. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. Die MediaLoge haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Der Kunde informiert sich vor Buchung der MediaLoge über die Referenzen und Demo-Filme bzw. Fotos und Fotobücher bzw. Drucksachen und erkennt bei Buchung der MediaLoge deren Stil in Film, Foto, Fotobearbeitung und Layout bzw. Grafikdesign an.

Hat der Auftraggeber der MediaLoge gegenüber vorab keine Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, Bildbearbeitung, Filme oder Fotobücher bzw. Printmedien geäußert, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion oder nach dem Filmschnitt, Bildbearbeitung oder der Erstellung eines Layouts oder Fotobuches Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die MediaLoge behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Rohdaten (bei Filmrohmaterial auf MiniDV oder vom Kunden gelieferter externer Festplatte) oder Rohfotos (RAW-Format) werden grundsätzlich nicht herausgegeben, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart dies vorab mit der MediaLoge. Die Herausgabe von Rohdaten ist in der Auftragsbestätigung gesondert festzuhalten. Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich der Bearbeitung von Fotos, Filmen, Layoutvorlagen in Bezug auf Gestaltung und Bildbearbeitung bzw. Formatänderungen werden – sofern im Auftrag nicht speziell vereinbart – zusätzlich nach Aufwand berechnet. Für eine nachträgliche Änderung in Bezug auf die Gestaltung von bereits gedruckten Medien (Fotoabzüge, Fotobücher) hat der Kunde die Kosten in vollem Umfang für Arbeitsaufwand und Druck zu tragen. Die MediaLoge verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Texte, Drehbücher, Fotos sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Die MediaLoge verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Die MediaLoge ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die MediaLoge verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet die MediaLoge für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die MediaLoge haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen des Fotolabors bzw. des Herstellers bei Fotobüchern oder Printmedien. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Produkte durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet die MediaLoge nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die MediaLoge ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Die MediaLoge haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet die MediaLoge bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Versendung der Produkte der MediaLoge erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die MediaLoge haftet nicht für entstandene Bandschäden durch verunreinigte Videoköpfe oder für beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber der MediaLoge zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Die MediaLoge haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet die MediaLoge nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Haftpflichtschäden bei Film- und Fotoarbeiten hat die MediaLoge eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fotografen bei der Generali-Versicherung abgeschlossen.

§4 Mängel

Beanstandungen offensichtlicher technischer Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Produkte der MediaLoge schriftlich beim der MediaLoge geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Reklamation bei der MediaLoge. Reklamationen an der künstlerischen Gestaltung stellen keinen Mangel dar.

§5 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion schriftlich der MediaLoge mitzuteilen. Dies betrifft Termine, Postadresse, Telefon und Emailadressen.

§6 Datenschutz

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir gemäß der Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und das BDSG (https://dsgvo-gesetz.de/) persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung (Postversand) statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn, die Medialoge wird aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich seinen Datenbestand bezüglich seiner Person einzusehen. Ferner hat der Auftraggeber das Recht, die MediaLoge zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen. Die MediaLoge nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die MediaLoge verarbeitet personenbezogene Daten stets unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung von Daten erfolgt seitens der MediaLoge regelmäßig im Rahmen jeglichen Schriftverkehrs, der Durchführung von Fototerminen sowie der vorausgehenden Terminvereinbarung und der sich anschließenden Übergabe der Fotos, Lichtbilder, Filme oder Fotobücher. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt hierbei nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses Daten werden von der MediaLoge vertraulich behandelt und weder veröffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben.

§7 Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen den der MediaLoge übergebenen Vorlagen das Verviel-fältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen, wenn nicht anders vereinbart. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die MediaLoge berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§8 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

Überlässt die MediaLoge dem Auftraggeber mehrere Produkte zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann die MediaLoge, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Überlässt die MediaLoge dem Auftraggeber Produkte aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Produkte innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Produkte trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann die MediaLoge eine Verleihgebühr verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Produkte kann die MediaLoge, sofern die MediaLoge den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die MediaLoge nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der MediaLoge, sofern ein Pauschal-preis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die MediaLoge auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der MediaLoge kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die MediaLoge auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Produkte der MediaLoge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der MediaLoge bestätigt wurden. Die MediaLoge haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Produkte wie Fotobücher oder Prints, welche die MediaLoge zum Druck an Dritte in Auftrag gibt, haftet die MediaLoge nicht bei Überschreitung der Lieferfristen seitens der Hersteller./span>

§9 Zahlung / Vergütung

Gilt für: Studioaufnahmen, Fotoshootings im Studio, Fotoshootings on Location oder Homeshootings

Der Grundpreis für ein Fotoshooting im Studio, on Location oder Homeshooting ist am Tag des Shootings zu zahlen. Der Grundpreis bezieht sich je nach Auftrag auf unsere in der Preisliste angegebenen Preise für ein Shooting bzw. auf die mündliche oder eine Vereinbarung in Textform zwischen der MediaLoge und dem Kunden.

Eine Zahlung auf Rechnung wird Privatkunden nicht gewährt. Eine Herausgabe der Ware ohne Bezahlung erfolgt bei Privatkunden nicht. Holt der Kunde nach Fertigstellung die Ware (Zusatzfotos auf CD, Collagen, Drucksachen, Fotoabzüge oder andere vereinbarte Leistungen) innerhalb von 14 Tagen nicht ab, wird der Betrag für die Ware trotzdem fällig. Bei Nichtabholung bzw. Nichtzahlung nach 14 Tagen behält sich die MediaLoge vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

Gilt für: Auftragsarbeiten – Eventfilme, Eventfotos, Hochzeitsfilme, Hochzeitsfotos, Fotoreportagen, Filmreportagen

Bei einer Dienstleistung, die sich auf eine Spezifikation bezieht, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Die vereinbarte Summe des Auftrags wird mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und deren vereinbarten Zahlungsbedingungen bindend.

Für Hochzeitsfotos und Hochzeitsfilme, Eventfotos und Eventfilme im privaten Bereich:

Auftragswert unter 1000 Euro = 3 Teilzahlungen – Auftragswert über 1000 Euro = 4 Teilzahlungen

Die erste Zahlung als Terminreservierungsgebühr von 1/3 bzw. ¼ des Auftragswertes hat, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss bei Rechnungseingang per Überweisung durch den Kunden zu erfolgen. Die Höhe der Terminreservierungsgebühr wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung explizit ausgewiesen und ist bindend.

Die zweite Zahlung als Anzahlung von ¼ des Auftragswertes hat, wenn nicht anders vereinbart, 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin bei Rechnungseingang per Überweisung durch den Kunden zu erfolgen. Die Höhe einzelnen Teilrechnungen wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung explizit ausgewiesen und ist bindend. Dies gilt für Aufträge mit einem Auftragswert von über 1000 Euro.

Eine zweite bzw. dritte Zahlung von 1/3 bzw. ¼ des Auftragswertes wird fällig am Tag des Events zu Beginn der Film- oder Fotoarbeiten in bar bzw. per Überweisung nach Rechnungsstellung der MediaLoge. Der Geldeingang hat spätestens am Tag des Events auf dem Konto der MediaLoge gebucht sein.

Die Restzahlung von 1/3 bzw. ¼ des Auftragswertes ist nach Fertigstellung des Produkts (Film oder Foto oder andere vereinbarte Leistungen) fällig. Die MediaLoge stellt nach Fertigstellung der Ware eine Rechnung an den Kunden. Diese ist vor oder spätestens bei Abholung der Ware zu zahlen in bar, per EC-Karte (im Fotostudio) oder per Überweisung auf das Konto der MediaLoge. Eine Herausgabe der Ware erfolgt erst bei Geldeingang. Eine Herausgabe der Ware auf Rechnung an Privatkunden ist nicht möglich.

Holt der Kunde nach Fertigstellung die Ware (Fotos, Film, sonstige vereinbarte Leistungen) nicht innerhalb von 14 Tagen ab, wird der Betrag für die Ware trotzdem fällig. Bei Nichtabholung bzw. Nichtzahlung nach 14 Tagen behält sich die MediaLoge vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

Werden in einer Auftragsbestätigung der MediaLoge andere Zahlungsbedingungen als die hier genannten vereinbart, so gelten diese. Andere Zahlungsvereinbarungen sind im Angebot oder Auftrag / Vertrag zu vereinbaren.

§10 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die MediaLoge berechtigt, eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr von bis zu 5 Euro zu erheben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht der MediaLoge, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.

§11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MediaLoge. Für die Herstellung der Produkte der MediaLoge wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte eine vereinbarte Pauschale bzw. ein schriftliches Angebot in Textform berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der MediaLoge nicht anders angegeben. Bei Rechnungslegung durch die MediaLoge wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer ausgewiesen.

§12 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt. Lieferzeiten können mündlich und schriftlich vereinbart werden.

§13 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von der MediaLoge nicht bestritten.

§ 14 Rücktrittsvorbehalt

Die MediaLoge behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen in einer angemessenen Frist (10 Wochen vor Termin) vom Auftrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen (Terminreservierungs-gebühren, Anzahlungen etc.) seitens des Auftragnehmers werden selbstverständlich unverzüglich in voller Höhe umgehend von der MediaLoge erstattet. Im Fall einer Kündigung seitens der MediaLoge erklärt sich die MediaLoge bereit, bei der Suche nach einem adäquaten Ersatz behilflich zu sein.

§ 15 Verpflichtungen, Rechte Dritter

 

Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit die MediaLoge wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber die MediaLoge von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist die MediaLoge nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen.

Die MediaLoge haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an die MediaLoge gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

§16 Urheberrecht

Der MediaLoge steht das Urheberrecht an den Endprodukten (Fotos, Filmaufnahmen, Layouts, Texte) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von der MediaLoge hergestellten Produkte (Fotos, Filme, Layouts, Collagen, Druckvorlagen) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Überträgt die MediaLoge die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Eigentums- und Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistungen an den Auftragnehmer über. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abgedungen.

Bei der Verwertung der Produkte kann die MediaLoge, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos oder der Filmaufnahmen genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die MediaLoge zum Schadensersatz.

Gilt für Fotos, Layouts, Collagen im privaten Bereich:

Die MediaLoge liefert Fotos in 2 verschiedenen Ausführungen. 1. Große Dateien in hoher Auflösung ohne Logo inklusive Copyright und einfachem Nutzungsrecht. 2. Fotos in Größe und Auflösung optimiert für das Internet (weboptimiert) mit Logo zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber im Internet oder in kommerziellen Medien. Dies gilt insbesondere für Social Media Seiten und Internetseiten. Fotos ohne Logo dürfen ohne gesonderte schriftliche Genehmigung der MediaLoge nicht im Internet oder in kommerziellen Medien (Prints, Apps etc.) veröffentlicht werden.

Die Negative (auch digitale Negative und Originaldateien sowie Rohmaterial, zum Beispiel MiniDV, RAW-Fotodaten) verbleiben bei der MediaLoge, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung. Bei Eventfilmen und Dokumentationen erhält der Kunde auf Wunsch und nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung einen Grobschnitt vom Rohmaterial auf DVD bzw. Festplatte, welche durch den Auftragnehmer zu stellen ist. Hierfür wird ein Aufpreis berechnet.

§17 Nutzung des Materials (Fotos, Filme, Layouts, Collagen) zur Eigenwerbung und Präsentation

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Auftragnehmer immer das einfache Nutzungsrecht an Fotos, Filmen und Layouts von der MediaLoge. Gesondert schriftlich zu vereinbaren ist immer ein ausschließliches Nutzungsrecht, welches anders zu vergüten ist.
Die MediaLoge behält sich vor, Fotos, Filme und Layouts (Gestaltungsvorlagen für Fotobücher, Collagen) zu Präsentationszwecken (Fotobücher, Plakate, Flyer, Schaufensteraushänge, Ausstellung innerhalb des Fotostudios) und zur Eigenwerbung im Internet auf den Webseiten www.medialoge.de, www.ganz-in-weiss.net bzw. auf den Facebookseiten und Google+ Seiten sowie in Branchenbüchern zu nutzen. Diese Nutzung von Fotos, Filmen und Layouts zu Präsentationszwecken im Internet, für Prints und für Eigenwerbung ist im Angebotspreis / Vertragspreis bereits kalkuliert. Sollte der Auftraggeber es nicht wünschen, dass sein Material (Fotos, Filme, Collagen oder Layouts) von der MediaLoge zur Eigenwerbung und zu Präsentationszwecken genutzt werden, erhöht sich der Vertragspreis automatisch um 50 % des Buttoauftragswertes. Die MediaLoge garantiert, dass keine menschenverachtenden und persönlichkeitsverachtenden Fotos als Referenz im Internet genutzt werden, sondern ausschließlich künstlerisch wertvolle, ausdrucksstarke, den Stil der MediaLoge hervorhebende Fotos verwendet werden.

Der Auftraggeber kann der Nutzung seiner Fotos, Filme und Layouts bzw. Collagen durch die MediaLoge für Eigenwerbung und zu Präsentationszwecken (Internetseiten, Fotobücher, Plakate, Flyer, Schaufensteraushänge, Ausstellung innerhalb des Fotostudios, Facebook und Google+) widersprechen, aber keinen Schadenersatz fordern. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen, spätestens jedoch nach dem Event bzw. Fotoshooting, bei dem die Fotos, Filme, Layouts oder Collagen entstanden sind. Bei Widerspruch gegen die Nutzung der Fotos, Filme oder Layouts bzw. Collagen durch die MediaLoge zur Eigenwerbung und zu Präsentationszwecken im Internet und auf Prints bzw. im Schaufenster nach Vertragsende und Zahlung durch den Kunden (einfacher Preis) behält sich die MediaLoge vor, für den Nachaufwand zur Löschung der Daten und für Materialkosten (Prints, Fotobücher etc.) den tatsächlichen Wert der Printmedien (Fotoabzüge, Poster, Fotobücher etc.) sowie die 30% Aufpreis vom Bruttoauftragswert dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen.

Für Auftraggeber, die im öffentlichen Interesse stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung der Fotos / Filmclips / Layouts / Collagen durch die MediaLoge ablehnen, muss das ausschließliche Nutzungsrecht und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden. Dies bedingt einen Aufschlag von 30% des Auftragswertes. Unberührt hiervon bleibt das Urheberrecht.

Eine Nutzung von Fotos, Filmen oder Layouts bzw. Collagen zur Eigenwerbung bzw. zu Präsentationszwecken im Internet oder in Prints (Fotobücher, Plakate, Schaufensteraushänge, Ausstellung innerhalb des Fotostudios) stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, sofern der Auftraggeber der Veröffentlichung nicht ausdrücklich in Textform widersprochen und das ausschließliche Nutzungsrecht erworben hat.

Die Fotos, Filme und Collagen sind vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich. Bei öffentlichen Vorführungen des Materials übernimmt der Auftraggeber die Haftung sowie alle Kosten, die bei einer öffentlichen Vorführung entstehen.

Die von der MediaLoge hergestellten und an den Kunden laut Vertrag verkauften Filme, Fotos, Layouts, Fotobücher, Collagen dürfen vom Kunden in keiner Form verändert und in veränderter Form veröffentlicht werden. Eine Öffentlichmachung der von der MediaLoge hergestellten Fotos, Filme oder Layouts in vom Kunden oder von Dritten veränderter Form stellt eine Verfälschung des von der MediaLoge hergestellten Produktes dar. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

§18 Unterstützung durch den Auftraggeber

Sollte die MediaLoge jegliche Unterstützung bzw. Informationsweitergabe am Drehort/Drehtag / Aufnahmeort / Aufnahmetag seitens des Auftraggebers fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Materials und den daraus resultierenden Endprodukten. Bestandteil des Vertrages sind die der MediaLoge auszufüllenden Fragebögen (Hochzeiten und Events) bzw. Klärung in Textform vor einem Aufnahmetag (Studioaufnahmen, Imagefotos, Imagefilme).

§19 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Widerrufsrecht
Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebraucht oder kündigt der Kunde einen Vertrag, hat dies ausschließlich in Textform m zu erfolgen. Mündlicher Widerspruch oder mündliche Kündigung werden nicht anerkannt. Bei festen Terminbuchungen mit Vertrag und vereinbartem Auftragswert gelten außerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung (siehe Widerrufsbelehrung auf der Folgeseite) folgende Fristen und Entgelte, die von der MediaLoge in Rechnung gestellt werden und vom Auftraggeber zu zahlen sind:

Hochzeitsfilme, Hochzeitsfotos, Eventfilme, Eventfotos, Fotoreportagen, Filmreportagen für private Verbraucher:

Die Terminreservierungsgebühr wird, egal zu welchem Zeitpunkt, nicht erstattet. Für die Termin-reservierungsgebühr wird der vereinbarte Termin bindend reserviert und der Termin kann im Fall einer Stornierung nicht mehr neu vergeben werden, dient somit als Ausfallhonorar der MediaLoge für entgangenen Verdienst. Ausnahme: der Auftraggeber sorgt für den gleichen Termin für einen adäquaten Ersatzauftrag in gleicher Höhe und in gleichem Umfang. Diesem muss die MediaLoge jedoch zustimmen.

Außer der nicht zu erstattenden Terminreservierungsgebühr werden folgende Stornierungsgebühren fällig:


ab 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 20 % des Auftragswertes
ab 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 30 % des Auftragswertes
ab 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 40 % des Auftragswertes
ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 45 % des Auftragswertes
ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 50% des Auftragswertes
ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 70% des Auftragswertes
ab 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 80% des Auftragswertes
ab 48 Stunden vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 90% des Auftragswertes
bei Direktausfall am vereinbarten Termin / Tag (Event, Hochzeit, etc.) 100% des Auftragswertes

Die Terminreservierungsgebühr wird mit den Stornierungsgebühren verrechnet. Ist die Höhe der Stornierungsgebühr geringer als die Höhe der Terminreservierungsgebühr, wird die Terminreservierungsgebühr trotzdem in vollem Umfang einbehalten und nicht anteilig erstattet. Der Auftraggeber zahlt zu keinem Zeitpunkt mehr als 100% des Auftragswertes im Fall einer Stornierung.

 

Folgen des Widerrufs

Die MediaLoge verpflichtet sich, die im Vertrag aufgeführten Leistungen zu den im Vertrag vereinbarten Preisen ordnungsgemäß, mit größter Sorgfalt und fachlichen Kenntnissen zu erfüllen. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen usw., der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall zu 100 Prozent erstattet.

Gesetzliches Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen für mündliche oder in Textform geschlossene Verträge (sog. Fernabsatzverträge) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts tragen Sie nach näherer Maßgabe des Inhalts der nachfolgenden Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Das Widerrufsrecht steht Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 BGB) u.a. nicht zu bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, sowie bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben. Es besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind (personalisierte Waren wie Fotos, Filme, Filmaufnahmen, Layouts, Collagen, Fotobücher etc.) und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Fotos, Fotodateien, Fotoabzüge, Fotobücher, Filme, Filmaufnahmen, Layouts, Leinwände, Fotokalender, Poster etc.)

Der Widerruf ist zu richten an:

Die MediaLoge
F. Flohr & K. Bieling GbR
Gohliser Straße 29
04155 Leipzig

E-Mail: kontakt@medialoge.de
Fax: 0341-58069937

§20 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

§21 Gerichtsstand

04155 Leipzig
Die MediaLoge Film- und Fotostudio, Gohliser Straße 29

Frauke Flohr & Karsten Bieling GbR

Gerichtsstand ist Leipzig

Internet

www.medialoge.de
www.ganz-in-weiss.net
www.fotobuch-designer.net
www.profi-autofotografie.de

 

Mail: kontakt@medialoge.de

Telefon 0341-58069937

Umsatzsteuer Ident Nummer DE274708336
Leipzig, 01.05.2018